Kita- und Schul-Notbetreuung für Eltern mit systemrelevanten Berufen
Kita- und Schul-Notbetreuung für Eltern mit systemrelevanten Berufen
Pressemitteilung vom 15.03.2020
In Berlin werden ab dem 17. März alle Kitas und allgemeinbildenden Schulen geschlossen. Für die Kita-Kinder und Schulkinder der Grundstufen 1 bis 6 wird es eine Notbetreuung geben. Die Notbetreuung kann nur von Eltern in Anspruch genommen werden, die in systemrelevanten Berufen arbeiten und keine andere Möglichkeit einer Kinderbetreuung organisieren können. Der Senat von Berlin hat sich auf folgende anspruchsberechtigte Berufsgruppen für die Kita- und Schulnotversorgung verständigt:
–Polizei*, Feuerwehr* und Hilfsorganisationen
–Justizvollzug*
-Krisenstabspersonal
-Betriebsnotwendiges Personal von BVG, S-Bahn, BWB, BSR, weiterer Unternehmen des ÖPNV sowie der Ver- und Entsorgung, Energieversorgung (Strom, Gas)
–Betriebsnotwendiges Personal im Gesundheitsbereich* (insbesondere ärztliches Personal, Pflegepersonal und medizinische Fachangestellte, Reinigungspersonal, sonstiges Personal in Krankenhäusern, Arztpraxen, Laboren, Beschaffung, Apotheken)
–Betriebsnotwendiges Personal im Pflegebereich*
-Betriebsnotwendiges Personal und Schlüsselfunktionsträger in öffentlichen Einrichtungen und Behörden von Bund und Ländern, Senatsverwaltungen, Bezirksämtern, Landesämtern und nachgeordneten Behörden, Jobcentern und öffentlichen Hilfeangeboten und Notdienste
-Personal, das die Notversorgung in Kita und Schule sichert
-Sonstiges betriebsnotwendiges Personal der kritischen Infrastruktur und der Grundversorgung (Einzelhandel*, Drogeriemärkten*)
*Für diese Berufe gilt die ein Elternteilregelung für die Notbetreuung.