Corona-Stufenplan nach den Herbstferien
Liebe Eltern,
die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie hat in Zusammenarbeit mit den Gesundheitsämtern der Bezirke einen Corona-Stufenplan entwickelt, der nach den Herbstferien in Kraft treten soll. Das Ziel ist, die möglichst individuelle Einstufung der einzelnen Schule. Die Entscheidung wird jeden Donnerstag Nachmittag (erstmals am 29.10.20) vom Gesundheitsamt/der Schulaufsicht getroffen und der Schule mitgeteilt. Freitags werden wir Sie informieren, in welche Stufe (entsprechend der aktuellen Gegebenheiten) das Gesundheitsamt/die Schulaufsicht unsere Schule eingeordnet hat. Die Maßnahmen der jeweiligen Stufe gelten dann ab dem Montag der folgenden Woche.
http://schuleanderstrauchwiese.de/wp/wp-content/uploads/2020/10/Corona-Elternbrief_Oktober-2020.pdf
http://schuleanderstrauchwiese.de/wp/wp-content/uploads/2020/10/Corona-Stufenplan-Oktober-20.pdf
Weitere Infos finden Sie unter:
https://www.berlin.de/sen/bjf/coronavirus/aktuelles/schrittweise-schuloeffnung/
Liebe Eltern, wenn Sie sich mit Ihrem Kind in den Ferien in einem Risikogebiet aufgehalten haben, sind Sie verpflichtet, sich unverzüglich in Quarantäne zu begeben. Zudem ist das zuständige Gesundheitsamt darüber zu informieren.
(Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie empfiehlt, spätestens 14 Tage vor Unterrichtsbeginn von einer Ferienreise mit auch nur zeitweisem Aufenthalt in einem Risikogebiet zurückzukehren.)
Ist bei Unterrichtsbeginn (am 26.10.20) die Quarantänezeit noch nicht abgelaufen und kann kein ärztliches Zeugnis vorgelegt werden, gilt das Fehlen im Unterricht als unentschuldigt. Es kann nicht durch nachträgliche Erklärungen gemäß Nr. 7 Absatz 2 der AV Schulbesuchspflicht entschuldigt werden, sofern die Einstufung des Reiseziels als Risikogebiet bereits bei Antritt der Reise bestand.
Folgender Link führt zu einem Archiv, aus dem ersichtlich ist, wann welches Land als Risikogebiet eingestuft wurde:
https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete_neu.html
Die Erziehungsberechtigten müssen in ihren Entschuldigungsschreiben das Reiseziel und den Zeitpunkt des Reiseantritts angeben.
Bitte bleiben sie gesund!
Ihre Schulleitung