Schutz- und Hygienemaßnahmen an Schulen ab dem 1. April 2022
Liebe Eltern,
die Senatsverwaltung hat uns darüber informiert, welche Schutz- und Hygienemaßnahmen vorbehaltlich des Erlasses der entsprechenden rechtlichen Regelungen ab dem 1. April an Berliner Schulen gelten werden.
Für alle Schulen bedeutet dies, dass lediglich eine Testpflicht zulässig ist, und somit bis auf Weiteres bestehen bleiben wird.
Ab dem 1. April gilt die Testpflicht auch für geimpfte und genesene Personen.
Das bedeutet für alle Schüler*innen sowie das gesamte Personal der Schule:
- Es wird bis auf Weiteres dreimal wöchentlich getestet.
- Schüler*innen erfüllen die Testpflicht durch beobachtete Selbsttestung in der Schule oder durch Nachweis, dass eine Testung von einem Leistungserbringer nach § 6 Absatz 1 der Coronavirus-Testverordnung (z.B. Teststellen, Arztpraxen, Zahnarztpraxen, Apotheken) durchgeführt wurde und das Testergebnis negativ war.
Die Maskenpflicht fällt ab dem 1. April in allen Schulen und Jahrgangsstufen weg. Seitens der Senatsverwaltung wird weiterhin dringend empfohlen, eine Medizinische Maske zu tragen.
Die Lüftungsgeräte in allen Räumen werden weiterhin in Benutzung sein. Unser Lüftungskonzept (halbstündige kurze Stoßlüftung) wird fortgeführt.
Für schulexterne Personen (z.B. Eltern) gilt weiterhin bei schulischen Zusammenkünften die 3G-Regel (geimpft, genesen, getestet).
Ihre Schulleitung