Ab 27.04.2020 neue Regelung zur Inanspruchnahme einer Notbetreuung
Liebe Eltern,
die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie hat ab 27.04.2020 neue Regelungen herausgegeben. Wir bitten um Ihr Verständnis für diese Maßnahme. Sie soll dazu beitragen, durch die Reduzierung von sozialen Kontakten der Ausbreitung des Coronavirus entgegenzuwirken.
Für Ausnahmefälle wird eine Notbetreuung für Kinder der Klassenstufen 1-6 angeboten. Diese kann nur von Eltern in Anspruch genommen werden, die in vom Senat festgelegten systemrelevanten Berufen arbeiten bzw. alleinerziehend sind (nicht mit einem anderen Erwachsenen in ständiger Haushaltsgemeinschaft leben) und keine andere Möglichkeit einer Kinderbetreuung organisieren können. Es müssen beide Kriterien zutreffen. Mit Blick auf die notwendige Reduktion von Sozialkontakten appellieren wir an Sie, auch in diesen Fällen die Notbetreuung nur im unbedingt erforderlichen Umfang in Anspruch zu nehmen.
Für die Inanspruchnahme der Notbetreuung ist eine Erklärung der Eltern notwendig. Hierfür wird Ihnen ein Formular zur Verfügung gestellt, aus dem Sie auch entnehmen können, welche Berufe als systemrelevant gelten. Dieses und weitere Informationen finden Sie auf der Homepage der Senatsverwaltung:
https://www.berlin.de/sen/bjf/coronavirus/aktuelles/schulschliessung/
Der Senat von Berlin hat sich auf folgende anspruchsberechtigte Berufsgruppen für die Kita- und Schulnotversorgung verständigt:
– Polizei, Feuerwehr und Hilfsorganisationen
– Justizvollzug
– Bundeswehr
– Hilfsorganisationen
– Krisenstabspersonal
– Betriebsnotwendiges Personal von BVG, S-Bahn, BWB, BSR, weiterer Unternehmen des ÖPNV so wie der Ver- und Entsorgung, Energieversorgung (Strom, Gas)
– Betriebsnotwendiges Personal im Gesundheitsbereich (insbesondere ärztliches Personal, Pflegepersonal und medizinische Fachangestellte, Reinigungspersonal, sonstiges Personal in Krankenhäusern, Arztpraxen, Laboren, Beschaffung, Apotheken)
– Betriebsnotwendiges Personal im Pflegebereich
– Behindertenhilfe
– Betriebsnotwendiges Personal von BVG, S-Bahn, BWB, BSR, weiterer Unternehmen des ÖPNV und der Ver-/Entsorgung, Energieversorgung (Strom, Gas)
– Betriebsnotwendiges Personal und Schlüsselfunktionsträger in öffentlichen Einrichtungen und Behörden von Bund und Ländern, Senatsverwaltungen, Bezirksämtern, Landesämtern und nachgeordneten Behörden, Jobcentern und öffentlichen Hilfeangeboten und Notdienste (stationäre Angebote der Jugendhilfe / Hilfen zur Erziehung und der Eingliederungshilfe)
– Arbeitsagentur für Arbeit (Regionaldirektion/Jobcenter)
– Personal, das die Notversorgung in Kita und Schule sichert
– Sonstiges betriebsnotwendiges Personal der kritischen Infrastruktur und der Grundversorgung
Bitte bleiben Sie gesund!