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Anpassung des Musterhygieneplans

Liebe Eltern,

mit Wirkung vom 15.03.2021 wird die Schul-Hygiene-Covid-19-Verordnung angepasst. In enger Abstimmung mit dem Hygienebeirat der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie wird in Analogie zu anderen gesellschaftlichen Bereichen die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung (MNB) ab 15.03.2021 ausschließlich durch das Tragen einer medizinischen Maske für Schüler*innen und Personal erfüllt. Die angepassten Musterhygienepläne finden Sie ab 15.03. auch auf der Webseite der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie.